Behandlungskosten

Leider bietet das System der gesetzlichen Krankenkassen nur eingeschränkte Möglichkeiten, einen ganzheitlichen Therapieansatz mit alternativen Therapiemethoden und der gebotenen Zeit für individuelle Untersuchung und Beratung – auch zu Prävention und gesundheitsbewusstem leben – zu verwirklichen. Ich arbeite in meiner Praxis daher ohne Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei osteopathischen Behandlungen halte ich mich an die Empfehlungen der osteopathischen Fachgesellschaften.

Die privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Behandlung, auch für osteopathische Therapien.

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen inzwischen auch naturheilkundliche und insbesondere osteopathische Behandlungen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden. Informationen finden Sie auch unter

www.osteokompass.de